Die aktuelle Planung sieht vor für den privaten Bedarf jeweils zwei Stellplätze auf den Grundstücksflächen anzulegen. Die Parkplätze für Besucher werden auch im öffentlichen Straßenraum realisiert.
Um zusätzliche Stellplätze zu schaffen, besteht zudem die Möglichkeit an der Haupterschließungsachse und längs der geplanten Schallschutzwand Parkraum zu realisieren, so dass ein ausreichender Anteil an Stellplätzen innerhalb des Plangebietes sichergestellt werden kann.
Letzteres wurde bereits erfolgreich im Wohngebiet Felderhof 1 in Form von Garagen mit vorgelagertem Stellplatz (siehe Bild) umgesetzt. Wie aber durch Frau Theisen in ihrem Kommentar angemerkt wurde, bringt diese Anordnung allerdings den Nachteil mit sich, dass ein auf dem Parkplatz abgestellter Wagen die Zufahrt zur Garage blockiert.
Um künftig umständliches Rangieren beim Ein- und Ausparken zu vermeiden, wäre eine alternative Überlegung entlang der Schallschutzwand die notwendigen Stellplätze anzulegen.



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